Als Letztvertreiber von Verpackungen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) sind wir verpflichtet, unsere Kunden über die Rückgabemöglichkeiten von Verpackungen und deren Sinn zu informieren.
Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen.
Es steht Ihnen als Kunden jederzeit frei, Transportverpackungen, mit denen wir Ihre Waren beim Transport vor Beschädigungen geschützt haben, an uns zurückzugeben.
Durch die Rückgabe tragen Sie dazu bei, dass unbeschädigte Verpackung einer erneuten Verwendung zugeführt werden kann. Beschädigte Verpackungen werden von uns nach Möglichkeit dem Stoffkreislauf zugeführt oder fachgerecht entsorgt.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre Kontaktperson bei uns im Unternehmen wenden.