REACH steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist am 1. Juni 2007 mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten. REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern.
FAULHABER Antriebssysteme ist kein Hersteller oder Importeur von chemischen Stoffen oder Zubereitungen, die einer Registrierungspflicht unterliegen, sondern im Sinne der Verordnung ein nachgeschalteter Anwender. Als nachgeschalteter Anwender führen wir die notwendige Kommunikation in der Lieferkette. Da durch das Chemikalienrecht auch Stoffe in Erzeugnissen erfasst werden, sind wir verpflichtet zu informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Bestandteil von FAULHABER Produkten sein sollten.
Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof die Definition eines Erzeugnisses im Rahmen der REACH-Verordnung präzisiert. Wird der Grenzwert von 0,1m% eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) in einem verbauten Teilerzeugnis überschritten, muss – unabhängig vom m%-Anteil im Gesamterzeugnis – gemäß Art. 33 (1) der REACH-Verordnung informiert werden.
Falls Sie detaillierte Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren FAULHABER Vertriebsmitarbeiter. Grundlage ist der aktuelle Stand der SVHC-Kandidatenliste (https://echa.europa.eu).