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Product Conformity Conflict Minerals Policy

Verantwortungsvolle Beschaffungsrichtlinie für Mineralien

Hintergrund

Diese Richtlinie gilt für die Mineralien Tantal, Zinn, Wolfram und Gold (auch als 3TGs bezeichnet). Der Abbau, der Handel, die Handhabung und die Ausfuhr dieser Mineralien und verwandter Erze aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) oder aus umfassten Ländern (Demokratische Republik Kongo und angrenzende Länder), kann sich z. B. negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken, mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen und zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen.

Der US-amerikanische Dodd-Frank Wall Street Reform and Customer Protection Act, Section 1502 sowie SEC-Vorschriften sehen die Offenlegung der Verwendung von 3TGs und Transparenz innerhalb der Lieferkette vor, um bewaffnete Konflikte zu beenden und internationales Recht zu befolgen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassten Ländern.                                                                                                                                  

Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung zu 3TGs (Verordnung (EU) 2017/821) in Kraft. Unmittelbar betroffene EU-Importeure von Mineralien und Metallen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen die entsprechenden Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten. Die EU-Verordnung bezieht sich auf CAHRAs, die regelmäßig aktualisiert werden und Regionen weltweit umfassen können.        

Entsprechend den oben genannten Anforderungen ist auch FAULHABER sich seiner Verantwortung bewusst und leistet auf verschiedenen Ebenen einen Beitrag für eine langfristige Wahrung von Menschenrechten. FAULHABER ist es daher ein Anliegen, die Gesundheit, die Sicherheit und den Schutz derjenigen Menschen zu unterstützen, die 3TGs fördern und abbauen. Es liegt in unserer Verantwortung, hohe Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards auch von unseren Lieferanten zu verlangen. Auch wenn FAULHABER weder direkt vom Dodd-Frank Act, Section 1502 noch von der EU-Verordnung 2017/821 betroffen ist und keine direkten Abbau-, Schmelz- oder Handelsaktivitäten mit solchen Mineralien in CAHRAs oder in umfassten Ländern durchführt, setzt sich FAULHABER für eine verantwortungsvolle Beschaffung der benötigten 3TGs in seiner Lieferkette ein.

Unser Beitrag

FAULHABER erkennt diese Richtlinien an und verpflichtet sich, das Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Beschaffung dieser Mineralien zu erhöhen. FAULHABER arbeitet stetig daran, die Transparenz in der Lieferkette weiter zu erhöhen und einen konfliktfreien Abbau sowie Schmelz- oder Handelsaktivitäten der 3TGs sicherzustellen, die wir in unseren Produkten verwenden. Deshalb setzen wir uns dafür ein:

  • Rechtzeitig zu identifizieren, welche FAULHABER Produkte von der Konfliktmineralien Gesetzgebung betroffen sind und unsere Compliance-Aktivitäten darauf auszurichten;
  • Unsere Lieferanten zu ermutigen, 3TGs verantwortungsvoll zu beschaffen sowie ihre jeweiligen Prozesse zu verbessern, sich für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien zu verpflichten und einzusetzen;
  • 3TGs ausschließlich von Lieferanten zu beziehen, die konforme 3TG-Quellen nutzen (entsprechend des Responsible Minerals Assurance Processes (RMAP) der Responsible Minerals Initiative oder anderen anerkannten Auditierungs- / Validierungsprogrammen Dritter); es wird kein Defacto-Embargo für CAHRAs und umfasste Länder angestrebt.

Informationen zu den von FAULHABER verwendeten 3TGs werden jährlich in Form eines sog. Conflict Minerals Reporting Template (CMRT) offengelegt, welches basierend auf den Rückmeldungen der relevanten Lieferanten erstellt und auf der FAULHABER Website zur Verfügung gestellt wird.

Was unternehmen wir konkret

Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und die Transparenz in der Lieferkette sicherzustellen, hat FAULHABER folgende Maßnahmen definiert:

  • Programm zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Anlehnung an die „OECD Due Diligence Guidance for Responsible Mineral Supply Chains”,das von der FAULHABER Geschäftsführung unterstützt wird;
  • Kommunikation mit unseren Lieferanten, um einen rechtzeitigen Eingang ihrer Rückmeldungen zur Nutzung von 3TGs zu ermöglichen;
  • Beratung unserer Lieferanten hinsichtlich ihrer Offenlegungspflichten; 
  • Lieferantenanforderungen bezüglich Konfliktmineralien sind im FAULHABER Lieferantenhandbuch festgeschrieben. Die Erfüllung wird künftig ein relevantes Kriterium für die FAULHABER Kaufentscheidung sein;
  • Risikobewertung und –evaluierung in Bezug auf bestehende Lieferanten;
  • Kontinuierliche Verbesserung und Management von Korrekturmaßnahmen;
  • Beobachtung der US-amerikanischen und europäischen Konfliktmineralien-Gesetzgebung.

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