Presse Einkauf
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Produktnachhaltigkeit

Bereits durch die Entwicklung von Antriebssystemen mit hohem Wirkungsgrad bei niedrigem Energiebedarf trägt FAULHABER-Technologie zu einem verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen bei.

Produktkonformität

Informationen und Dokumente zur Konformität des FAULHABER Produktprogramms hinsichtlich aktuell geltender Richtlinien und Verordnungen.

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

REACH steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist am 1. Juni 2007 mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten. REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern.

FAULHABER Antriebssysteme ist kein Hersteller oder Importeur von chemischen Stoffen oder Zubereitungen, die einer Registrierungspflicht unterliegen, sondern im Sinne der Verordnung ein nachgeschalteter Anwender. Als nachgeschalteter Anwender führen wir die notwendige Kommunikation in der Lieferkette. Da durch das Chemikalienrecht auch Stoffe in Erzeugnissen erfasst werden, sind wir verpflichtet zu informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Bestandteil von FAULHABER Produkten sein sollten.

Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof die Definition eines Erzeugnisses im Rahmen der REACH-Verordnung präzisiert. Wird der Grenzwert von 0,1m% eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) in einem verbauten Teilerzeugnis überschritten, muss – unabhängig vom m%-Anteil im Gesamterzeugnis – gemäß Art. 33 (1) der REACH-Verordnung informiert werden.

Falls Sie detaillierte Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren FAULHABER Vertriebsmitarbeiter. Grundlage ist der aktuelle Stand der SVHC-Kandidatenliste (https://echa.europa.eu).

Erklärung zu REACH

Product Conformity REACH

RoHS-Richtlinie

Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) regelt bestimmte Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten.

Sie dient dem Ziel, bestimmte gefährliche Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Die RoHS-Richtlinie schränkt hierfür die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ein. Hierzu gehören Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie einige bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher. Dabei dürfen die gelisteten Stoffe nur bis zu einem festgelegten Höchstkonzentrationswert in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, sofern keine Ausnahme nach den Anhängen der Richtlinie für sie geltend gemacht werden kann. Durch die damit verbundene Ausschleusung von Schadstoffen soll das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessert und die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringert werden.

Die konsolidierte Fassung der RoHS-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt.

Erklärung zu RoHS

Product Conformity RoHS

Verantwortungsvolle Beschaffungsrichtlinie für Mineralien

Hintergrund

Diese Richtlinie gilt für die Mineralien Tantal, Zinn, Wolfram und Gold (auch als 3TGs bezeichnet). Der Abbau, der Handel, die Handhabung und die Ausfuhr dieser Mineralien und verwandter Erze aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) oder aus umfassten Ländern (Demokratische Republik Kongo und angrenzende Länder), kann sich z. B. negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken, mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen und zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen.

Der US-amerikanische Dodd-Frank Wall Street Reform and Customer Protection Act, Section 1502 sowie SEC-Vorschriften sehen die Offenlegung der Verwendung von 3TGs und Transparenz innerhalb der Lieferkette vor, um bewaffnete Konflikte zu beenden und internationales Recht zu befolgen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassten Ländern. Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung zu 3TGs (Verordnung (EU) 2017/821) in Kraft. Unmittelbar betroffene EU-Importeure von Mineralien und Metallen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen die entsprechenden Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten. Die EU-Verordnung bezieht sich auf CAHRAs, die regelmäßig aktualisiert werden und Regionen weltweit umfassen können.        

Entsprechend den oben genannten Anforderungen ist auch FAULHABER sich seiner Verantwortung bewusst und leistet auf verschiedenen Ebenen einen Beitrag für eine langfristige Wahrung von Menschenrechten. FAULHABER ist es daher ein Anliegen, die Gesundheit, die Sicherheit und den Schutz derjenigen Menschen zu unterstützen, die 3TGs fördern und abbauen. Es liegt in unserer Verantwortung, hohe Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards auch von unseren Lieferanten zu verlangen. Auch wenn FAULHABER weder direkt vom Dodd-Frank Act, Section 1502 noch von der EU-Verordnung 2017/821 betroffen ist und keine direkten Abbau-, Schmelz- oder Handelsaktivitäten mit solchen Mineralien in CAHRAs oder in umfassten Ländern durchführt, setzt sich FAULHABER für eine verantwortungsvolle Beschaffung der benötigten 3TGs in seiner Lieferkette ein.

    Product Conformity Conflict Minerals Policy

    Unser Beitrag

    FAULHABER erkennt diese Richtlinien an und verpflichtet sich, das Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Beschaffung dieser Mineralien zu erhöhen. FAULHABER arbeitet stetig daran, die Transparenz in der Lieferkette weiter zu erhöhen und einen konfliktfreien Abbau sowie Schmelz- oder Handelsaktivitäten der 3TGs sicherzustellen, die wir in unseren Produkten verwenden. Deshalb setzen wir uns dafür ein:

    • Rechtzeitig zu identifizieren, welche FAULHABER Produkte von der Konfliktmineralien Gesetzgebung betroffen sind und unsere Compliance-Aktivitäten darauf auszurichten;
    • Unsere Lieferanten zu ermutigen, 3TGs verantwortungsvoll zu beschaffen sowie ihre jeweiligen Prozesse zu verbessern, sich für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien zu verpflichten und einzusetzen;
    • 3TGs ausschließlich von Lieferanten zu beziehen, die konforme 3TG-Quellen nutzen (entsprechend des Responsible Minerals Assurance Processes (RMAP) der Responsible Minerals Initiative oder anderen anerkannten Auditierungs- / Validierungsprogrammen Dritter); es wird kein Defacto-Embargo für CAHRAs und umfasste Länder angestrebt.

    Informationen zu den von FAULHABER verwendeten 3TGs werden jährlich in Form eines sog. Conflict Minerals Reporting Template (CMRT) offengelegt, welches basierend auf den Rückmeldungen der relevanten Lieferanten erstellt und auf der FAULHABER Website zur Verfügung gestellt wird.

    Was unternehmen wir konkret

    Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und die Transparenz in der Lieferkette sicherzustellen, hat FAULHABER folgende Maßnahmen definiert:

    • Programm zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Anlehnung an die „OECD Due Diligence Guidance for Responsible Mineral Supply Chains”,das von der FAULHABER Geschäftsführung unterstützt wird;
    • Kommunikation mit unseren Lieferanten, um einen rechtzeitigen Eingang ihrer Rückmeldungen zur Nutzung von 3TGs zu ermöglichen;
    • Beratung unserer Lieferanten hinsichtlich ihrer Offenlegungspflichten; 
    • Lieferantenanforderungen bezüglich Konfliktmineralien sind im FAULHABER Lieferantenhandbuch festgeschrieben. Die Erfüllung wird künftig ein relevantes Kriterium für die FAULHABER Kaufentscheidung sein;
    • Risikobewertung und –evaluierung in Bezug auf bestehende Lieferanten;
    • Kontinuierliche Verbesserung und Management von Korrekturmaßnahmen;
    • Beobachtung der US-amerikanischen und europäischen Konfliktmineralien-Gesetzgebung.

     

    Download CMRT

    Image about shipping sustainability

    Rücknahme von Verpackung in Deutschland

    Als Letztvertreiber von Verpackungen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) sind wir verpflichtet, unsere Kunden über die Rückgabemöglichkeiten von Verpackungen und deren Sinn zu informieren. Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen.

    Rückgabemöglichkeit

    Es steht Ihnen als Kunden jederzeit frei, Transportverpackungen, mit denen wir Ihre Waren beim Transport vor Beschädigungen geschützt haben, an uns zurückzugeben. 

    Sinn der Rückgabe

    Durch die Rückgabe tragen Sie dazu bei, dass unbeschädigte Verpackung einer erneuten Verwendung zugeführt werden kann. Beschädigte Verpackungen werden von uns nach Möglichkeit dem Stoffkreislauf zugeführt oder fachgerecht entsorgt.

    Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre Kontaktperson bei uns im Unternehmen wenden.

    Rücknahmekonzept Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE)

    In Deutschland wurde die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) umgesetzt. Hersteller, Vertreiber und Importeure, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, verpflichten sich bei der Stiftung elektro-altgeräte register (Stiftung ear) zu registrieren. 

    Die Dr. Fritz Faulhaber GmbH & Co. KG ist unter der WEEE-Reg-Nr: DE 67621103 registriert und kennzeichnet alle Produkte, die nach dem 13. August 2006 in Verkehr gebracht wurden, in Übereinstimmung mit der Anlage II des ElektroG mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten mit der entsprechenden Kennzeichnung ist getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.

    Rücksendung beantragen

    Über FAULHABER Recycling

    Empfohlene Inhalte

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