FAULHABER ist ein führender Anbieter im Bereich der hochpräzisen Miniatur- und Mikroantriebs-systeme. FAULHABER bietet das umfangreichste Portfolio an Miniatur- und Mikroantriebstechnologien, das weltweit aus einer Hand erhältlich ist. Von leistungsstarken DC-Motoren über bürstenlose DC-Motoren und Linearmotoren bis hin zu Schrittmotoren wird jeder Antrieb so optimiert, dass er bei einem Minimum an Baugröße und Gewicht maximale Leistungen erreicht. Für den Aufbau von Komplettsystemen sind passende Präzisionsgetriebe, Encoder, Linearkomponenten und Antriebselektronik-Baugruppen erhältlich. Zu ihren Einsatzgebieten zählen im Wesentlichen die Produktionsautomation und Robotik, Luft- und Raumfahrt, optische Systeme sowie die Medizin und die Labortechnik.
Download
Als Familienunternehmen in dritter Generation nehmen wir unsere unternehmerische Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern sowie Öffentlichkeit und Umwelt wahr. Zu diesen Grundsätzen gehört, die geltenden Gesetze einzuhalten, sich an die branchenüblichen und im internationalen Geschäftsverkehr üblichen Standards zu halten und ethische Grundwerte zu respektieren.
Gemäß dieses Verständnisses zu handeln erwarten wir sowohl von unseren Mitarbeitern als auch von unseren Kunden und Lieferanten sowie sonstigen Geschäftspartnern.
Insbesondere gehören dazu auch die folgenden Grundsätze:
Fairer Umgang miteinander
Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt.
Geschäftliche Integrität
Unsere Produkte und unser Service sprechen für sich.
Produktqualität und Produktsicherheit
Mit unseren Produkten und Leistungen und ihrer Herstellung wirken wir auf Mensch und Umwelt.
Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass sich auch ihre Lieferanten zu der Einhaltung dieser Grundsätze bekennen. Sie werden FAULHABER auf Bitten Auskunft über die Einhaltung dieser Grundsätze und der hierfür getroffenen Maßnahmen erteilen. Nach Absprache ist FAULHABER auch berechtigt, die Einhaltung selbst zu überprüfen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater prüfen zu lassen. Hält sich ein Geschäftspartner nicht an die Grundsätze, ist FAULHABER berechtigt, die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu kündigen.